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Das am 1. April 1984 auf den niederländischen Binnenwasserstraßen außerhalb des Rheins in Kraft getretene BPR ist inzwischen in der 10. Auflage in deutscher Sprache erschienen. Es kann beim Befahren der niederländischen Gewässer (mit Ausnahme des Rheins) anstelle des Wateralmanak 1 an Bord mitgeführt werden.
Gemäß § 1.11 der Verordnung muss sich an Bord eines jeden Schiffes (ausgenommen offene Kleinfahrzeuge und Fahrzeuge ohne Besatzungsraum) eine jederzeit zugängliche Ausgabe dieser Verordnung in der jeweils gültigen Fassung befinden. Die deutsche Übersetzung wird von den niederländischen Behörden akzeptiert.
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