Das ordentliche Führen eines Berichtshefts bzw. Ausbildungsnachweises ist Vorschrift; Mit Hilfe dieses Ausbildungsnachweises Binnenschifffahrt berichten die Auszubildenden in einer Tages- und Wochenübersicht, was sie während ihrer Ausbildung gelernt haben. Hier sollen sie betriebliche Tätigkeiten, Unterweisungen, betrieblichen Unterricht oder sonstige Schulungen dokumentieren.
- grundlegend nach der neuen Ausbildungsverordnung überarbeitet
- Unterteilung in die Ausbildungsrichtungen Binnenschiffer/-in und Binnenschifffahrtskapitän/-in
- Rechtsgrundlage ist das Berufsbildungsgesetz
- Mit Lernzielkatalog aus dem Rahmenlehrplan und zeitlichen Richtwerten für die Lerninhalte
- Je 52 Wochenübersichten pro Ausbildungsjahr
- Mit Kopiervorlage, falls eine Wochenübersicht ersetzt werden muss
Bei der Meldung zur Ausbildungsabschlussprüfung ist der Ausbildungsnachweis mit den übrigen Unterlagen bei der zuständigen IHK einzureichen. Die Vorlage der vollständig geführten Berichte ist eine der Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung.