Jedes Schiffsbesatzungsmitglied ohne Schifferpatent benötigt für die Tätigkeit an Bord ein Schifferdienstbuch (Ausnahme: Servicepersonal). Es ist an Bord mitzuführen und dient als Nachweis der Qualifikation des Besatzungsmitglieds und der Fahrzeiten.
Das Schifferdienstbuch wird auf Antrag vom jeweils zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt ausgestellt. Es muss, sofern Fahrten eingetragen wurden, jährlich zur Prüfung vorgelegt werden. Die deutsche Fassung erfüllt sowohl die EU-Vorschriften als auch die Vorgaben der ZKR und ist mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr abgestimmt.
NEU: Jedes Schifferdienstbuch wird durchgängig mit einer fortlaufenden, elfstelligen Nummer je Buch gekennzeichnet. Aus der Nummerierung geht der ausstellende Staat hervor.