Das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk ist gemäß den Vorschriften der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung und der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung in der jeweils aktuellen Fassung an Bord eines jeden Schiffes mitzuführen, das mit einer UKW-Sprechfunkanlage ausgerüstet ist.
Die Loseblattsammlung im Ringordner ist geordnet nach: Allgemeiner Teil, Teil Rhein/Mosel sowie die nationalen Teile für Deutschland, Österreich, Niederlande/Belgien und Frankreich.
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